SGB XII - Arbeitserprobungen

Das Angebot einer Arbeitserprobung richtet sich an befristet erwerbsunfähige Menschen, die laufende Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII beziehen.

Ziel der Beschäftigung in den Eigenbetrieben der BWW ist die Heranführung an eine Erwerbsfähigkeit im Umfang von mindestens drei Stunden täglich. Dazu gehören die Überprüfung und das Trainieren der individuellen Leistungsfähigkeit, die Erlangung bzw. Wiedererlangung von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen im Bereich Beschäftigung, die Stabilisierung im Arbeitsumfeld sowie die Überleitung in den Zuständigkeitsbereich des SGB II.

Art und Umfang der Beschäftigung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie nach den individuellen Ressourcen der zu vermittelnden Personen.
Die auszuübenden Tätigkeiten reichen von sehr niedrigschwelligen Angeboten zur Einübung von Kontinuität, Konzentration und Regelmäßigkeit bis zu Tätigkeiten, die den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, Variabilität, Kreativität sowie kleinere Entscheidungsspielräume zu trainieren und zu entwickeln.