Hinweisgeber Meldeformular

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Sie können Ihren Hinweis gerne auch telefonisch oder per Sprachnachricht an folgende Telefonnummer richten: 0170 9629709

  • Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.
  • Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit uns in Betracht. Unsere Meldestelle bearbeitet aber auch anonym eingehende Meldungen.
  • Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben und keine Kontaktmöglichkeit angeben, haben wir im weiteren Verfahren keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen.
  • Wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, können Sie sich im Fall einer Offenlegung auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie auch, dass die Dokumentation Ihrer Meldung in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem hiesigen Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Benennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).

Erklärung zum Datenschutz:
Die Hinweisbearbeitenden von den BauHaus Werkstätten Wiesbaden werden bei der Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Wahrung der Vertraulichkeit beachten. Datenschutzerklärung
Eine Eingangsbestätigung wird nicht automatisiert versendet. Sie erhalten jedoch eine Eingangsbestätigung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg, sofern Sie nicht auf den Erhalt einer Eingangsbestätigung verzichten und kein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Eingangsbestätigung den Schutz Ihrer Identität beeinträchtigen würde. Sollten Sie eine Eingangsbestätigung gewünscht, aber innerhalb von sieben Tagen keine erhalten haben, so erkundigen Sie sich bitte nach dem Sachstand.
Bitte beschreiben Sie hier den Vorfall bzw. die Vorfälle so konkret wie möglich. Bitte geben Sie dabei auch Zeit und Ort des Geschehens an. Wenn Ihnen diese Einschätzung möglich ist, geben Sie bitte auch die gesetzliche Bestimmung an, gegen die Ihrer Meinung nach verstoßen wurde.Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine Daten zu Ihrer Person an. Geben Sie in diesem Fall auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.

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